Die Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) gelten für die Angebote, für die CrossBorder-Travels (im Folgenden CBT genannt, Inhaber Jens Heimendahl) als Reiseveranstalter auftritt und auf die die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§4-11 BGB) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter. Sie sollten vor einer Buchung unbedingt gelesen werden, denn sie werden Bestandteil des Reisevertrages.

1. Buchung der Reise, Buchungsbestätigung und Reisevertrag

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Reisebuchung durch die Buchungsbestätigung von CBT zustande. Der Kunde hat für alle Verpflichtungen der in der Buchung und der Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Leistungsänderungen

CBT behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Annahme der Buchung informiert wird. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von CBT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Bezahlung und Rücktritt

Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann.

Werden die Zahlungsfristen trotz Mahnung zur Zahlung nicht eingehalten, ist CBT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§§323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten (zur Höhe siehe Punkt 4.).
Ist der Hin- und Rückflug nicht im Reisepreis enthalten und wird für die gebuchte Reise nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl kein Flug zu einem üblich durchschnittlichen Flugpreis bzw. zu einer üblich durchschnittlichen Flugdauer angeboten, so hat der Kunde das Recht, von der Reise kostenlos zurückzutreten.

4. Rücktritt und Umbuchung

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, wird statt des Reisepreises eine Rücktrittsgebühr wie folgt fällig:

  • bis 180 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises;
  • Bis 90 Tage vor Reisebeginn  20% des Reisepreises;
  • vom 89. bis 28. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;
  • vom 27. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;
  • und später als 6 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.

Hierbei sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich mögliche Erwerb berücksichtigt. Der Kunde kann vom Veranstalter eine Begründung für die geforderte Rücktrittgebühr verlangen.

Von einer Berechnung der Pauschalen wird abgesehen, wenn ein vom Kunden benannter Ersatzteilnehmer in den Reisevertrag eintritt.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Schreiben ist CBT der übersandte Sicherungsschein zurückzusenden.

Als Stichtag des Rücktritts gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei CBT. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Umbuchungen auf eine andere Reise innerhalb des ausgeschriebenen Programms für das jeweilige Land sind nach Maßgabe vorhandener Plätze möglich. Wir können hierfür ein Umbuchungsentgelt von bis zu 50 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die CBT ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die CBT nicht zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. CBT zahlt jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an CBT zurückerstattet worden sind.

6. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – Absage der Reise

Wird in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Folgen bei deren Nichterreichen hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann CBT die Reise bis drei Monate vor Reisebeginn absagen und vom Vertrag zurücktreten. Auf den Reisepreis geleistete Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet.

7. Kündigung

CBT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Bedingung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst vertragswidrig verhält. Dabei behält CBT den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch die Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die CBT aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der betreffende Kunde selbst.

7a. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Anreise oder Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, verliert CBT den Anspruch auf den Reisepreis. Dies gilt z.B. bei einer Reisewarnung des auswärtigen Amtes für den Zielort oder wenn Gäste aus bestimmten Herkunftsorten nicht einreisen dürfen. Dazu zählen insbesondere auch Reise- und Beherbergungsbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie. In diesen Fällen können sowohl CBT als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen.

8. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung und CBT spätestens zwei Jahre nach Beendigung der gebuchten Reise unter der unten genannten Adresse schriftlich anzuzeigen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei CBT die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. CBT kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet CBT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.

Radtouren erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise; es obliegt deshalb dem Teilnehmer zu klären oder klären zu lassen, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer ihr Rad im Straßenverkehr oder auf einer Piste sowie bei jeder Witterung beherrschen können. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, für ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung), der auch im Ausland gültig ist, zu sorgen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von CBT ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit CBT für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen CBT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für Sachschäden je Kunde und Reise bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

Schadenersatzansprüche werden immer vor dem Hintergrund verhandelt, dass sich der Kunde mit der Reisebuchung den Sicherheitsstandards im Reiseland unterwirft. Diese sind, z. B. was Brandschutzbestimmungen in den Hotels oder eine TÜV-gerechte Sicherheit der genutzten Transportmittel betrifft, eventuell nicht so hoch, wie in Deutschland.

CBT haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen ausdrücklich lediglich vermittelt werden und auch nicht bei evtl. Verspätungen und damit verbundenen Terminverschiebungen. Erfolgt der Transport der Kunden am Zielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so haftet CBT nicht für Verluste oder Beschädigung von Reisegepäck.

10. Pass- und Visaerfordernisse, andere Vorschriften

CBT informiert deutsche Staatsangehörige über Pass- und Visaerfordernisse und vorgeschriebene Impfungen, die für die Reise erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgeünommen, CBT hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichenüde Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde CBT beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet CBT nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern CBT gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

11. Ausschluss von Ansprüchen/Anzeigefristen, Verjährung

Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren nach den geltenden §§ 651i bis j BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.  Schweben zwischen dem Kunden und CBT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages sowie der vorliegenden Reise- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reiseverütrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertrags-verhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die CBT zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. CBT hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung) ein. Näheres hierzu in unserer Datenschutzerklärung.

Stand: 2. November 2023

CROSS BORDER-Travels / Jens Heimendahl
Hohenstaufenstr. 64
10781 Berlin
Tel. 030 – 67 94 88 18